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    Aktuelles

    BGW-Nachwuchspreis für Azubis in der Pflege ausgelobt

    "Der Deutsche Pflegepreis zeichnet Menschen und Institutionen aus, die sich für die Pflege stark machen. Es gibt ihn in verschiedenen Kategorien.
    Seit 2016 stiftet die BGW den Nachwuchspreis, der sich an Auszubildende der Pflege richtet und im Rahmen des Deutschen Pflegepreises verliehen wird…“ (Quelle: bgw-online.de)
    Bis zum 30. April 2023 können Bewerbungen eingereicht werden. Das Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro wird für eine teambildende Maßnahme ausgelobt.

    Online-Veranstaltung „Generationen im Konflikt“ am 25. April 2023

    Der Arbeitsmarkt befindet sich momentan in einem massiven Wandel. Nicht nur die Art der Tätigkeit verändert sich, auch die neue Generation hat andere Vorstellungen von „erfüllender“ Arbeit. Die Veranstaltung geht der Frage nach, wie die Unternehmen vom Wertewandel profitieren können und welchen Beitrag Betriebliche Gesundheit dabei leistet.

    Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde zum 2. Februar 2023 aufgehoben

    Am 25. Januar 2023 hat die Bundesregierung die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeits­schutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung der Corona-Arbeits­schutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personen­fernverkehr.   

    Wortlaut der Pressemitteilung

    Während der Dauer eines erhöhten Infektionsgeschehens (COVID-19, grippale Infekte) sollten dennoch bewährte Schutzmaßnahmen beachtet werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt auf seiner Internetseite entsprechende Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz. Sie stehen auch zum Download zur Verfügung.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13. September 2022- 1 ABR 22/21 entschieden, dass in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet sind, die vollständige Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung zusammengestellt:

    Fachveranstaltung „Arbeitssicherheit für Rettungskräfte - Sicherer Umgang mit Hochvolttechnik bei der Unfallhilfe“ am 23. November 2022

    © Götz Schleser / SMWA

    Die Elektromobilität steht beispielhaft für den Transformationsprozess in der Wirtschaft. Sachsen ist als Produzent von E-Autos führend in Europa. Die Zahl dieser Fahrzeuge wird kontinuierlich zunehmen. Parallel zu hochkomplexen Produktionsverfahren und neuen Antriebstechniken im Fahrzeug verändern sich auch die Anforderungen an die Arbeitssicherheit. Daher rückte am 23. November 2022 eine Fachveranstaltung den Umgang mit Hochvolttechnik bei der Unfallhilfe und mögliche Gefährdungen für die Rettungskräfte in den Mittelpunkt. Rund 100 Teilnehmende von Feuerwehren, Rettungsdiensten, kommunalen Verwaltungen, von Unfallversicherungsträgern und der sächsischen Arbeitsschutzbehörde folgten der Einladung des SMWA. Prof. Dr.-Ing. Stephan Zipser von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, Fakultät Elektrotechnik, führte in die Thematik ein. Er erläuterte technische und sicherheitskritische Herausforderungen im (batterie-) elektrischen Fahrzeugantrieb. Das Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH (bsw) in Dresden beschäftigte sich aus dem Blickwinkel Schulung und Unterweisung der Beschäftigten mit diesen Fragen. Entstanden ist eine Lernplattform zur Hochvolttechnik mit verschiedenen online-Kursen. Julius Kunath vom bsw stellte den Teilnehmenden den Kurs „Unfallhilfe für Rettungskräfte“ vor. Der Kurs bietet interaktiv und niedrigschwellig einen Einstieg ins Thema. Interessenten können sich auf der Lernplattform anmelden und die Kurse kostenfrei nutzen. In einem sich anschließenden Austausch bestand die Möglichkeit, Fragen zu stellen und praktische Erfahrungen mitzuteilen.

    Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht

    Richtlinie zum Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

    Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sieht zum Schutz der Gesundheit von Personen mit beruflicher Exposition eine ärztliche Überwachung durch Ärzte vor (§ 77 bis 81 StrlSchV, auch in Verbindung mit §§ 151, 158 Absatz 3, § 165 Absatz 1 oder § 166 Absatz 1 StrlSchV). Die Ärzte werden für diese Aufgabe von der zuständigen Landesbehörde ermächtigt (§ 175 StrlSchV). Die Richtlinie "Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht" konkretisiert die Anforderungen an die ärztliche und die besondere ärztliche Überwachung. Die Richtlinie ersetzt die alte Richtlinie "Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte" vom 18. Dezember 2003 (GMBl 2004 S. 350).

    Die Durchführung der ärztlichen Überwachung durch ermächtigte Ärzte ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch ab dem 1. November 2022, an den Inhalten und Vorgaben der Richtlinie „Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht“  auszurichten.  

    Nähere Informationen finden Sie hier.

    Festveranstaltung »150 Jahre staatlicher Arbeitsschutz in Sachsen«

    Arbeitsminister Martin Dulig spricht auf der Bühne zu den Gästen der Festveranstaltung. Auf der Leinwand wird das Gemälde Eisenwalzwerk von Adolph Menzel von 1875 gezeigt
    Statement von Arbeitsminister Martin Dulig  © SMWA

    Am 22. Juni 2022 fand die Festveranstaltung »150 Jahre staatlicher Arbeitsschutz in Sachsen« statt. Das ID. Forum der Gläsernen Manufaktur bot hierfür die geeignete Bühne. Mehr als 100 Gäste aus Arbeitsschutzverwaltung, von Unfallversicherungsträgern, aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden und Interessenvertretungen folgten der Einladung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie des Vereins Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter Sachsen. 

    Hier können die Beiträge der Referentinnen und Referenten nachgelesen werden.

    Anlaufstellen

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