Aktuelles
Tagung der Arbeitsschutz-Allianz Sachsen
Am 6. Juni 2023 findet sich das Gremium in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dresden zusammen. Auf der Tagesordnung stehen das Zusammengehen der Arbeitsschutz-Allianz und der Fachkräfteallianz Sachsen, der sichere Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen und das Thema Klimawandel als Herausforderung im Arbeitsschutz. Welche Rolle gute und sichere Arbeit in einer Tischlerei spielt, erläutert Tischlermeister Nico Deutschmann aus Wilsdruff.
Wie Muskel-Skelett-Erkrankungen im Arbeitsleben vermeiden? Aktuelles zur Gefährdungsbeurteilung, Vorsorge und zum Einsatz von Exoskeletten – Fachveranstaltung am 28. Juni 2023 in Dresden
Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) entstehen durch falsche, zu hohe oder zu geringe Belastung, untrainierte Muskeln, psychische Belastungen und/oder zu wenig Bewegung. Neben Schmerzen für den Betroffenen kommt es zu Arbeitsausfall: mehr als ¼ des Ausfalls werden durch MSE verursacht - seit Jahrzehnten.
Umso wichtiger ist es, falsche Belastungen zu erkennen und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Nach Jahren intensiver Entwicklungsarbeit liegt nun ein Methodenpaket zur Gefährdungsbeurteilung vor für sechs verschiedene Arten physischer Belastungen. Damit kann der Arbeitgeber frühzeitig und praxisnah den Blick für gezielte Maßnahmen schärfen. Erfahren Sie aktuelle Informationen zu den Methoden und dem Risikokonzept der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Das „A und O“ gesunder Arbeitsbedingungen besteht in ihrer richtigen Gestaltung. Die Entwicklung und Herstellung von Exoskeletten, körpergetragenen Assistenzsystemen, nimmt rasant zu. Sind Exoskelette die Lösung zur Reduzierung von MSE, von Ausfalltagen und zum Erhalt von Fachkräften? Wann sind sie zweckdienlich, was ist zu beachten? Der Beitrag stellt neueste Erkenntnisse hierzu vor.
Programmablauf und Anmeldungshinweise, Anmeldschluss ist der 21.Juni 2023, entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Gemeinsam gestalten WIR Gesundheit! - 5. Sächsische Fachkonferenz Prävention und Gesundheitsförderung
Die Fachkonferenz der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. (P. Sachsen) findet am Mittwoch, den 14. Juni 2023, von 09:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr im DGUV Congress Tagungszentrum des IAG,Königsbrücker Landstraße 2, 01109 Dresden statt.
Gemeinsam wollen wir nachdenken, wie sich Prävention und Gesundheitsförderung in Sachsen vor Ort entwickeln lassen. Damit wir dazu gut in den Austausch kommen können, haben wir als Konferenzformat den Open Space gewählt. Darin beschreiben wir zu Beginn die Schwerpunkte und Fragen der Fachkonferenz gemeinsam. Organisierte Arbeitsphasen und Räume ermöglichen den Teilnehmenden dann, ganz selbstbestimmt ihren Fragen und Themen nachzugehen.
Ab 2. Mai 2023 ist die Anmeldung zur Fachkonferenz unter www.p-sachsen.de/aktuelles-termine/ möglich.
Tödliche Absturzunfälle: Faktenblatt der BAuA benennt Unfallfaktoren und Unfallursachen
„Fast ein Drittel der durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erfassten tödlichen Arbeitsunfälle sind Absturzunfälle. Tödlich verunfallte Personen sind von Gerüsten, Leitern, Bauwerksdächern oder Maschinen gestürzt oder durch Bauteile wie Lichtkuppeln durchgebrochen. Das aktualisierte Faktenblatt "Tödliche Arbeitsunfälle - Absturzunfälle" benennt einzelne Unfallfaktoren und -ursachen, deren Kenntnis bezüglich dieser Unfälle sensibilisieren und damit zur Reduzierung von Absturzunfällen beitragen soll.
Im Zeitraum von Januar 2009 bis Februar 2023 meldeten die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz in Deutschland insgesamt 2312 tödliche Arbeitsunfälle an die BAuA. 717 aller Unfälle sind auf Abstürze zurückzuführen. Dabei ist zu beachten, dass bereits Stürze aus einer geringen Höhe zum Tode führen können: In 78 Fällen erfolgte der Sturz aus weniger als zwei Metern Höhe. In 146 Fällen (ca. 80 Prozent) stürzten die Verunfallten durch nicht tragfähige Bauteile, wie Lichtbänder oder Dachplatten…“ (Quelle: Pressemitteilung 14/23 der BAuA)
Fachinformationen der Arbeitsschutzbehörde des Freistaates Sachsen
Für Sie zusammengestellt: Einblicke in die Überwachungstätigkeit der Landesdirektion Sachsen - Neuigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes - Veranstaltungshinweise:
Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde zum 2. Februar 2023 aufgehoben
Am 25. Januar 2023 hat die Bundesregierung die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr.
Wortlaut der Pressemitteilung
Während der Dauer eines erhöhten Infektionsgeschehens (COVID-19, grippale Infekte) sollten dennoch bewährte Schutzmaßnahmen beachtet werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt auf seiner Internetseite entsprechende Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz. Sie stehen auch zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13. September 2022- 1 ABR 22/21 entschieden, dass in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet sind, die vollständige Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung zusammengestellt:
Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht
Richtlinie zum Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sieht zum Schutz der Gesundheit von Personen mit beruflicher Exposition eine ärztliche Überwachung durch Ärzte vor (§ 77 bis 81 StrlSchV, auch in Verbindung mit §§ 151, 158 Absatz 3, § 165 Absatz 1 oder § 166 Absatz 1 StrlSchV). Die Ärzte werden für diese Aufgabe von der zuständigen Landesbehörde ermächtigt (§ 175 StrlSchV). Die Richtlinie "Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht" konkretisiert die Anforderungen an die ärztliche und die besondere ärztliche Überwachung. Die Richtlinie ersetzt die alte Richtlinie "Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte" vom 18. Dezember 2003 (GMBl 2004 S. 350).
Die Durchführung der ärztlichen Überwachung durch ermächtigte Ärzte ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch ab dem 1. November 2022, an den Inhalten und Vorgaben der Richtlinie „Ärztliche Überwachung exponierter Personen durch ermächtigte Ärzte nach Strahlenschutzrecht“ auszurichten.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Anlaufstellen
- OSHA – Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- Landesdirektion Sachsen, Abteilung Arbeitsschutz
- Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit (ZEFAS)
- Deutsches Netzwerk für Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung