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Jahresberichte der Arbeitsschutzverwaltung

Jedes Jahr veröffentlicht die sächsische Arbeitsschutzverwaltung einen Bericht über ihre Überwachungstätigkeiten und kommt so ihrer gesetzlichen Berichtspflicht gemäß § 23 (4) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nach. 

Der Jahresbericht gibt Einblick in das Aufsichtshandeln der Arbeitsschutzbehörde. Er zeigt das breite Spektrum von der nach wie vor notwendigen Prävention arbeitsbedingter Unfälle bis zur Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung psychischer und physischer Belastungen. Darüber hinaus werden wichtige Arbeitsergebnisse aus dem Aufgabenbereich der Marküberwachung von technischen Produkten dargestellt.
Die Jahresberichte können über die Publikationsdatenbank Sachsen abgerufen werden:
 

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