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AKTUELLES
Bewerbungsstart Deutscher Arbeitsschutzpreis 2027
Am 1. April 2026 startet die Bewerbungsphase für den Deutschen Arbeitsschutzpreis (DASP) 2027. Die branchenübergreifende Auszeichnung für vorbildliche strategische, betriebliche, kulturelle und persönliche Lösungen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ist mit einem Preisgeld von jeweils 10.000 Euro in vier Kategorien dotiert.
In Deutschland ansässige Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Einzelpersonen können sich bis zum 30. Juni 2026 unter www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de bewerben.
Die Preisverleihung unter der Schirmherrschaft von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas findet im April 2027 in Berlin statt.
Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist eine Initiative der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). In der GDA bündeln das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ihre Aktivitäten rund um den betrieblichen Arbeitsschutz.
Jugendarbeitsschutzuntersuchung - Formulare jetzt online
Bevor Jugendliche in Ausbildung und berufliche Tätigkeit starten können, ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Sie dient dem Zweck, die gesundheitliche Verfassung des Jugendlichen zu beurteilen und ihn vor eventuellen Gesundheitsgefährdungen durch bestimmte praktische Tätigkeiten zu schützen. Alle Formulare, die für die Untersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich sind, werden über das Serviceportal Amt24 als ausfüllbare PDF-Dateien zur Verfügung gestellt.
Arbeitsplätze mit Bleiexposition – Arbeitsmedizinische Vorsorge - Mutterschutz
Die im Februar 2026 überarbeitete technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 505 Blei berücksichtigt nun im Abschnitt 7.1 eine Aussage zum biologischen Leitwert für Frauen bzw. weibliche Arbeitnehmer im gebärfähigen Alter. Unbeschadet der Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird bei Überschreitung des biologischen Leitwertes eine Beratung der Frauen bzw. weiblichen Arbeitnehmer im gebärfähigen Alter zu den Ergebnissen des Biomonitorings durch einen Arzt oder eine Ärztin empfohlen.
Deutschland ratifiziert ILO-Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt
Am 11. Januar 2026 hat der Bundestag das Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz beschlossen. Mit der Ratifikation des Übereinkommens von 1981 und des zugehörigen Protokolls aus dem Jahr 2002 ratifiziert Deutschland alle zehn ILO-Kernarbeitsnormen, die im Rang universell gültiger Menschenrechte stehen. Das Ziel ist, weltweit und im eigenen Land durch Arbeitsschutz Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden und Gefährdungen in der Arbeitsumwelt zu reduzieren.
Zum Wortlaut des Gesetzes:
Anlaufstellen
- OSHA – Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
- Landesdirektion Sachsen, Abteilung Arbeitsschutz
- Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit (ZEFAS)
- Deutsches Netzwerk für Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung