Fahrpersonalrecht
Regelung zur wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug
Seit 2017 ist der § 8a des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) in Kraft getreten, der das Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit mit einem Bußgeld belegt.
Weitere Information über diese Gesetzesänderung und die sich ergebenden Konsequenzen finden Sie, auch in englischer Sprache, auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).
- Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz – FPersG)
- Änderung des Fahrpersonalgesetzes ist am 25. Mai 2017 in Kraft getreten
- Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr
gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006, (EWG) Nr. 3821/85, Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV). Beachten Sie auch die Download-Angebote am Ende der Seite.
Digitaler Fahrtenschreiber
Seit dem 15. Juni 2019 werden gemäß Verordnung (EU) Nr. 799/2016 ausschließlich so genannte »Fahrtenschreiber der zweiten Generation« in erstmals zugelassene Fahrzeuge eingebaut. Aufgabe des Fahrtenschreibers ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers. Der digitale Fahrtenschreiber zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen, und erleichtert Kontrollen. Notwendig für den Betrieb des digitalen Fahrtenschreibers sind die Fahrtenschreiberkarten. Die Fahrer- und die Unternehmenskarte sind alle fünf Jahre neu zu beantragen.
LV 48 - Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht
Unverändert bildet die Straße den mit Abstand wichtigsten Verkehrsträger zur Abwicklung des Güterverkehrs in Deutschland und Europa. Terminfrachten, Just-in-Time Lieferungen und unkalkulierbare Verkehrsbedingungen machen die Straßen zu einem stark belastenden Arbeitsplatz. Hier setzen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr mit dem Ziel an, die Sicherheit und Gesundheit des Fahrpersonals von Lastkraftwagen und Reisebussen zu erhalten und zu verbessern sowie eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erreichen. Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen war es erforderlich, die LASI–Veröffentlichung »Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht« (LV 48) zu überarbeiten. Im Mittelpunkt der 4. überarbeiteten Auflage stehen die aktualisierten Bußgeldkataloge für Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverordnung. Bei der Überarbeitung der Buß- und Verwarnungsgeldkataloge wurden die europäischen Schutzziele »Schutz des Einzelnen vor Überlastung, Verkehrssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit«, aber auch das Ziel »Harmonisierung der Bußgelder in Europa«, berücksichtigt. Diese Veröffentlichung hat das Ziel einer einheitlichen Durchführung des Fahrpersonalrechts in den Ländern und richtet sich daher in erster Linie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für die Durchführung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Aufsichtsbehörden. Sie ist darüber hinaus aber auch eine Informationsquelle für diejenigen, die an anderer Stelle für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr sorgen müssen.
Leitfäden zum Download
Weitere Informationen
- Bescheinigung nach VO (EG) Nr. 561/2006 oder AETR (*.doc, 38,00 KB)
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Bundesamt für Logistik und Mobilität
- Kraftfahrt-Bundesamt