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Gefahrguttransport

In der Folge der Ereignisse vom 11. September 2001 war es erforderlich, auch für die Beförderung gefährlicher Güter Maßnahmen zur Sicherung gegen mögliche terroristische Gefahren zu treffen. Deshalb wurden Maßnahmen in die Gefahrgutvorschriften aufgenommen.

Diese Vorschriften traten am 1. Januar 2005 in Kraft.

Hinweise

In allen Fragen zum Arbeitsschutz erteilt die Landesdirektion Sachsen Abteilung Arbeitsschutz gern Auskunft.

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