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Arbeitsschutzmanagement

Arbeitsschutz-Management-Systeme (AMS)

Deckblatt der Flyers, illustriert mit einer Frau vor einem Flipchart.
© Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Arbeitsschutz-Management-Systeme (AMS) sind Hilfsmittel, die das betriebliche Handeln im Arbeitsschutz systematisch und damit effektiv und nachhaltig gestalten. AMS können zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beitragen. Der gleichnamige Flyer enthält dazu weitere Informationen.

Das Arbeitsschutz-Management-System OHRIS*

Das AMS OHRIS ist ein Managementsystem für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit, das branchen- und betriebsgrößenunabhängig von jedem Unternehmen angewendet werden kann. Sinn dieses Systems ist es, die Eigenverantwortung der Unternehmen zu stärken. Das betrifft insbesondere die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen und den Aufbau einer geeigneten Organisation (§ 3 Abs. 2, Nr. 1 ArbSchG). Das OHRIS-Gesamtkonzept beinhaltet neben dem eigentlichen Systemkonzept u.a. eine »Handlungsanleitung für kleine und mittlere Unternehmen«, die bei der betrieblichen Einführung und Fortführung des AMS OHRIS Unterstützung bietet. Das AMS kann in bereits vorhandene betriebliche Managementsysteme integriert werden (z. B. Qualitäts- oder Umweltmanagementsystem). OHRIS wurde im Freistaat Bayern entwickelt und ist international anerkannt. Es wird auch durch den Freistaat Sachsen unterstützt und gefördert. Auf Wunsch des Unternehmens kann die Anwendung des betrieblichen AMS durch das Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit (ZEFAS) überprüft werden. Das ZEFAS ist seit dem 1. Januar 2023 für diese Aufgabe zuständig.

(*Occupational Health- and Risk-Managementsystem)

OHRIS-zertifizierte Unternehmen in Sachsen

Ein Anerkennungsregister verzeichnet alle zertifizierten und rezertifizierten Unternehmen bzw. Einrichtungen in Sachsen. Es ist auf der Internetseite des ZEFAS einsehbar.

Kontakt

Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit - ZEFAS
Geschäftsbereich Gesunde Arbeitswelt
Stadlerstraße 14 | 09126 Chemnitz

Tel.: 0371 / 256 2018 26
Internet: www.zefas.sachsen.de 

Fördermittel zur Einführung von AMS

Was ist förderfähig?

Kleine und mittelständische Unternehmen, die zur Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen Beratungsleistungen von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen, können dafür Fördermittel erhalten. Dabei kommen insbesondere die Leistungen für Betriebsberatung/Coaching (ab fünf Tagewerken) in Betracht. Die Unternehmen können wählen, ob sie einen Qualitätssicherer einschalten, der Beratungsleistungen dem Bedarf entsprechend vermittelt und die Qualität der Berater eigenständig prüft, oder ob sie den erforderlichen Leistungsumfang selbst ermitteln und einen passenden Berater auswählen.

Voraussetzungen/Höhe der Zuwendungen

Der Beratungsbedarf muss mindestens fünf Tagewerke betragen. Pro Jahr sind bis 16.000 € an Ausgaben (entspricht rund 23 Tagewerken) förderfähig.

Der Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben beträgt bei

  • Antrag über einen Qualitätssicherer (derzeit RKW Sachsen GmbH oder Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH): maximal 50 % der Ausgaben (Honorar des Beraters und Kosten der Qualitätssicherung)
  • Antrag KMU: maximal 40 % der förderfähigen Ausgaben (Beraterhonorar)
  • Bemessungsgrundlage für ein Tagewerk sind maximal 700 € (netto)

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung sind rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Maßnahme einzureichen.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses werden über den gewählten Qualitätssicherer bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht. Beauftragt das Unternehmen keinen Qualitätssicherer, ist der Antrag unmittelbar bei der SAB (Bewilligungsstelle) einzureichen.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) in der jeweils gültigen Fassung.

Handreichungen zur freiwilligen Einführung von AMS

Weitere Informationen

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