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    Willkommen bei der Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates Sachsen

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    AKTUELLES

    Bitte vormerken! Arbeitsschutztag Sachsen am 22.09.2026

    Der Arbeitsschutztag Sachsen findet am 22. September von 9:30 bis 13:30 Uhr in der Handwerkskammer Dresden im njumii-Veranstaltungszentrum, Am Lagerplatz 7 statt. Im Mittelpunkt steht das Thema »Sicheres Arbeiten im Baugewerbe – Absturzunfälle vermeiden«. Vertreter aus Unternehmen, der Sozialpartner, von Berufsgenossenschaften und der Arbeitsschutzbehörde diskutieren, wie die Arbeit in der Baubranche sicher und unfallfrei gestaltet werden kann. Und das aus gutem Grund, denn es sind vor allem die Absturzunfälle, die vielfach mit schweren Verletzungen oder tödlich enden.

    Weitere Informationen zur Veranstaltung folgen in Kürze.

    Bewerbungsstart Deutscher Arbeitsschutzpreis 2027

    Gesicht aus verschiedenen Gesichtern
    © gda_keyvisual_dasp_image

    Am 1. April 2026 startete die Bewerbungsphase für den Deutschen Arbeitsschutzpreis (DASP) 2027. Die branchenübergreifende Auszeichnung für vorbildliche strategische, betriebliche, kulturelle und persönliche Lösungen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ist mit einem Preisgeld von jeweils 10.000 Euro in vier Kategorien dotiert.

    In Deutschland ansässige Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Einzelpersonen können sich bis zum 30. Juni 2026 unter www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de bewerben.

    Die Preisverleihung unter der Schirmherrschaft von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas findet im April 2027 in Berlin statt.

    Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist eine Initiative der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). In der GDA bündeln das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ihre Aktivitäten rund um den betrieblichen Arbeitsschutz.

    Jugendarbeitsschutzuntersuchung - Formulare jetzt online

    Bevor Jugendliche in Ausbildung und berufliche Tätigkeit starten können, ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Sie dient dem Zweck, die gesundheitliche Verfassung des Jugendlichen zu beurteilen und ihn vor eventuellen Gesundheitsgefährdungen durch bestimmte praktische Tätigkeiten zu schützen. Alle Formulare, die für die Untersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich sind, werden über das Serviceportal Amt24 als ausfüllbare PDF-Dateien zur Verfügung gestellt.

    Zum Serviceportal Amt24

    Arbeitsplätze mit Bleiexposition – Arbeitsmedizinische Vorsorge - Mutterschutz

    Die im Februar 2026 überarbeitete technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 505 Blei berücksichtigt nun im Abschnitt 7.1 eine Aussage zum biologischen Leitwert für Frauen bzw. weibliche Arbeitnehmer im gebärfähigen Alter. Unbeschadet der Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird bei Überschreitung des biologischen Leitwertes eine Beratung der Frauen bzw. weiblichen Arbeitnehmer im gebärfähigen Alter zu den Ergebnissen des Biomonitorings durch einen Arzt oder eine Ärztin empfohlen.

    Anlaufstellen

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