Jugendarbeitsschutz
Gesetzliche Grundlagen
Junge Menschen müssen geschützt werden, damit ihre Gesundheit nicht gefährdet wird und ihre Entwicklung ungestört verlaufen kann. Das
Jugendarbeitsschutzgesetz und die
Kinderarbeitsschutzverordnung
schützen Kinder und Jugendliche deshalb vor Gesundheitsschäden durch Arbeit, die zu früh beginnt, zu lange dauert, zu schwer ist, sie gefährdet oder die für sie ungeeignet ist.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist Kinderarbeit bis auf genau festgelegte Ausnahmen verboten. Für die Beschäftigung Jugendlicher enthält das Jugendarbeitsschutzgesetz Pflichten der Arbeitgeber, wie die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die menschengerechte Gestaltung der Arbeit und die Einhaltung von Vorschriften über Arbeitszeit und Freizeit. Zudem regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz die gesundheitliche Betreuung der Jugendlichen. Vor Aufnahme der Tätigkeit ist eine ärztliche Untersuchung der Jugendlichen vorgeschrieben. Ein Jahr nach Beginn der Ausbildung oder Aufnahme der Tätigkeit müssen die Jugendlichen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, eine Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorlegen.
Weiterführende Informationen, auch zu Abrechnung und Vergütung der Untersuchung, sind im Portal "Amt24" nachlesbar.
Jugendarbeitsschutz - Wichtige Regelungen im Überblick
Arbeitszeit, Pausen, Freizeit, Berufsschulunterricht und Prüfungen, Beschäftigungsverbote, Pflichten des Arbeitgebers... - kurz und knapp zusammengefasst
Präventionsprogramm "Jugend will sich-er-leben"
Arbeiten ohne Pause - Verstöße gegen Pausen- und Ruhezeitregelungen von jungen Beschäftigten
Auszug aus BAuA-PM - 02.02.2016: "Etwa ein Fünftel der Erwerbstätigen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren arbeitet in Deutschland häufig ohne Pause. Gerade in der Dienstleistungsbranche verzichten junge Beschäftigte auch an Tagen mit mehr als sechs Stunden Arbeitszeit auf eine Erholungsphase. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einer Detailanalyse der BIBB/BAuA-Jugenderwerbstätigenbefragung 2012. Den Verzicht auf die Pause begründet etwa die Hälfte der Befragten mit der zu bewältigenden Arbeitsmenge. Diese und weitere Daten und Fakten fasst die BAuA in dem nun veröffentlichten Faktenblatt "Arbeiten ohne Pause – Verstöße gegen Pausen- und Ruhezeitregelungen von jungen Beschäftigten" zusammen..."